Anwaltskanzlei

Katrin Ammann-Sigel
Rechtsanwältin & Mediatorin

 

 
 
Warum ist eine Erbfolgeregelung überhaupt notwendig?
In fast 90 % aller Erbfälle – in Deutschland werden jährlich ca. 100 Mrd. EURO vererbt – fehlt jede Nachfolgeregelung durch Testament, Erbvertrag oder vorweggenommener Erbfolge.
 
Grund hierfür ist, dass die frühzeitige Beschäftigung mit dem eigenen Tod als unangenehm empfunden wird und ein möglicher Konflikt mit den potentiellen Erben vor Eintritt des Erbfalles vermieden werden soll.
 
Fehlt aber eine eindeutige Regelung bezüglich des Nachlasses, die dem tatsächlichen Willen des Erblassers entspricht, mit der Folge, dass die von den Erben manchmal als ungerecht empfundene gesetzliche Erbfolge eintritt, kommt es in den meisten Fällen zu Streitigkeiten zwischen den Erben, die das Familienleben zerstören, zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen und dadurch auch den Nachlass schmälern.
 
Da bei der Abfassung eines privatschriftlichen Testaments erfahrungsgemäß schwere Formfehler begangen werden, die u.U. zur Nichtigkeit bzw. Anfechtbarkeit der letztwilligen Verfügung führen können, ist eine professionelle und kompetente Beratung dringend zu empfehlen.
 
Diese Beratung sollte in erster Linie den Willen des Erblassers in den Vordergrund stellen, aber auch unter dem Gesichtspunkt familiärer Gerechtigkeit und Ausgewogenheit erfolgen.