Anwaltskanzlei

Katrin Ammann-Sigel
Rechtsanwältin & Mediatorin

 

 
 
Vorsorgevollmacht
Durch die Erteilung einer jederzeit abänderbaren und widerruflichen Vollmacht können Sie



der Bestellung eines Ihnen unter Umständen unbekannten gesetzlichen Betreuers durch das Vormundschaftsgericht vorbeugen

einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Vertretungsbefugnis für von Ihnen festgelegte Bereiche (z.B. in finanziellen Dingen) übertragen oder eine allumfassende Generalvollmacht, die Ihre ganz persönlichen Dinge (z.B. ärztliche Behandlungsmaßnahmen oder einen Heimaufenthalt) regelt, erteilen.
 
 Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung, die schriftlich abgefaßt werden sollte, können Sie (für das Vormundschaftsgericht und den Betreuer verbindlich)



Ihre Wünsche äußern, welche Person(en) im Betreuungsfall vom Vormundschaftsgericht zum Betreuer bestellt werden sollen;

bereits jetzt genaue Bestimmungen und Regelungen treffen (z.B. wie Ihre finanziellen Mittel verwendet werden sollen, welche ärztliche Behandlungen Sie im Krankheitsfalle wünschen, wo und wie Sie Ihren Lebensabend verbringen wollen).