Anwaltskanzlei

Katrin Ammann-Sigel
Rechtsanwältin & Mediatorin

 

 
 
Was ist eigentlich Mediation?

Mediation ist ein außergerichtliches, freiwilliges Konfliktbearbeitungsverfahren, in dem die Konfliktparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten (Mediator), der selbst keine inhaltliche Entscheidungsbefugnis besitzt, gemeinsame, aufeinander bezogene Entscheidungen treffen. Idealerweise endet das Mediationsverfahren mit einer sog. Win-Win-Situation, d.h. anders als im Verfahren vor einem ordentlichen Gericht gibt es keine Gewinner und Verlierer.

Mediation in dem Sinne, wie sie heute ver-standen wird, wurde Anfang der siebziger Jahre in den USA entwickelt. Dort setzte sich die Erkenntnis durch, dass vielfach juristische Konflikte von persönlichen Beziehungskonflikten überschattet und beeinflusst werden, und eine möglichst für alle Beteiligten interessengerechte Lösung nicht durch eine richterliche Entscheidung erreichbar ist.

 
 Wer kann sich an einen Mediator wenden?

Grundsätzlich jeder, der einen Konflikt, den er mit einer anderen Partei hat, zusammen mit dieser selbst und außergerichtlich, aber mit Unterstützung eines neutralen Dritten, lösen möchte.

Die Anwendungsgebiete der Mediation sind vielfältig.
Hier sind insbesondere zu nennen:

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die Familienmediation (auch in erbrechtlichen Auseinandersetzungen),

Mediation in mietrechtlichen, inner- und außerbetrieblichen sowie nachbarschaftlichen Streitigkeiten,

im Bereich des Umweltrechts,

die sog. Wirtschaftsmediation
Grundsätzlich sind die Parteien die „Herren des Mediationsverfahrens“ und treffen – anders als im Verfahren vor einem ordentlichen Gericht oder einem Schiedsgericht – eigenverantwortliche Entscheidun-gen, um ihren Konflikt zu lösen.
 
Daher sind die folgenden Grundprinzipien der Mediation zu beachten:















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Freiwilligkeit, d.h. die Parteien entschließen sich freiwillig, also ohne äußeren Zwang, zur Einleitung und Durchführung des Mediationsverfahrens,

Eigenverantwortlichkeit, d.h. es findet keine Übertragung des Konflikts auf einen anderen (Richter, Anwalt, Staatsanwalt) statt, sondern jede Partei muss ihren Standpunkt selbst verdeutlichen, der anderen Partei nahebringen und auch das   Ergebnis verantworten,

Informiertheit der Parteien, d.h. es müssen alle für die Entscheidung relevanten Fakten aufgedeckt werden. Dazu gehören neben reinen Sachinforma-tionen   gerade auch die Interessen, von denen die jeweilige Partei geleitet wird, da   durch sie der Weg zu einer möglichst optimalen Lösung eröffnet wird.

Vertraulichkeit, d.h. alle Informationen, die in das Mediationsverfahren eingebracht werden, müssen streng vertraulich behandelt werden. Daher ist gleich zu Beginn des Verfahrens von den Parteien eine Regelung zu treffen, nach der sich die Konfliktparteien verpflichten, ihre Kenntnisse aus dem Mediationsverfahren nicht in einem anschließenden Gerichtsprozess gegen die andere Partei zu verwenden, falls die Mediation scheitert.

Neutralität des Mediators, d.h. sowohl seine persönliche Neutralität gegenüber den Parteien als auch seine Neutralität im Mediationsverfahren. Der Mediator ist Vermittler zwischen den Parteien ohne eigene Entscheidungsbefugnis

 
Wie läuft das Mediationsverfahren ab?
Das Mediationsverfahren läuft regelmäßig in fünf Phasen ab:














Phase 1: Einführung in die Mediation durch den Mediator/Abschluss des
Media tionsvertrages als Grundlage für das weitere Vorgehen

Phase 2: Erarbeitung der Themensammlung, Bestandsaufnahme

Phase 3: Interessenfindung, Bearbeitung der Konfliktfelder. Die Arbeit der    Parteien an deren tatsächlichen Interessen und Bedürfnissen hinter den eingenommenen Positionen ist das „Herzstück“ der Mediation. Denn nur wenn die Parteien ihre wirklichen Interessen und Bedürfnisse selbst und gegenseitig kennen, können sie eine allseits zufriedenstellende ausgewogene und tragfähige Lösung ihres Konfliktes erarbeiten.

Phase 4: Einigung, Abschluss einer Vereinbarung

Phase 5: schriftliche Fixierung der ausgehandelten Ergebnisse
 
Wie teuer ist ein Mediationsverfahren?
Die Vergütung des Mediators erfolgt auf Stundensatzbasis. Die Höhe richtet sich
nach dem Feld der Mediation. Erfahrungsgemäß müssen für ein Mediations-verfahren im Durchschnitt 10 bis 15 Sitzungen à 1-1,5 Stunden angesetzt werden. Die Parteien müssen sich zu Beginn des Mediationsverfahrens darüber einigen, zu welcher Quote die Kosten zwischen ihnen aufgeteilt werden soll. Diese Einigung ist Bestandteil des zwischen den Parteien und der Mediatorin zu schließenden Mediationsvertrages.